Allgemeine Geschäfts
bedingungen
AGB von
Steffen Müller, Filmdeslebens
1. Allgemeines.
Für sämtliche Geschäfte zwischen Kunden und Filmdeslebens gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie Filmdeslebens ausdrücklich und in Schriftform anerkannt werden. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berühren diese die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unter Zugrundelegung der geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss.
Die Angebote der Filmdeslebens sind freibleibend. Aufträge gelten erst mit der schriftlichen Auftragsgenehmigung seitens der Filmdeslebens als angenommen, sofern die Filmdeslebens nicht durch Tätigwerden auf Grund des Auftrags oder im Rahmen der Anbahnung des Auftrags konkludent annehmen.
3. Leistungen und Honorar.
Alle Leistungen der Filmdeslebens, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für Nebenleistungen der Filmdeslebens. Barauslagen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, wie z.B. Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen, sind vom Kunden zu ersetzen.
Existiert zu dem Auftrag ein Kostenvoranschlag der Filmdeslebens und stellt sich im Verlauf der Arbeiten eine Kostenüberschreitung heraus, so wird der Kunde hierauf schriftlich hingewiesen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach Erhalt des Hinweises schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten der Filmdeslebens, die aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zur Ausführung gelangen, gebührt den Filmdeslebens eine Vergütung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Die Arbeitszeiten bei einem Film-Drehtag (Filmerstellung mit Kamera, ggf. weiterer Technik und Team) betragen max. 8 Stunden und beinhalten An- und Abreisezeit, Auf- und Abbau sowie eine Stunde Pause. Die Arbeitszeiten bei allen anderen Leistungen betragen ebenfalls max. 8 Stunden und beinhalten eine Stunde Pause.
4. Eigentumsrecht und Urheberschutz.
Der Kunde steht dafür ein, dass das von ihm gelieferte Material nicht mit Rechten Dritter belastet ist bzw. dass die vertragsgegenständliche Bearbeitung des von ihm gelieferten Materials durch die Filmdeslebens sich im Rahmen der durch den Dritten erteilten Nutzungsrechte hält. Der Kunde stellt Die Filmdeslebens daher von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Urheberrechten, verwandten Schutzrechten, Persönlichkeitsrechten sowie gewerblichen Schutzrechten frei. Die den Filmdeslebens diesbezüglich entstehenden Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und -verfolgung gehen zu Lasten des Kunden.
Sollte Stock-Material genutzt werden, so obliegt – soweit nicht anders schriftlich vereinbart – der Kauf und die Lizenzierung dem Kunden. Falls die Filmdeslebens den Kauf des Stock-Materials im Auftrag des Kunden tätigen, so erstattet der Kunde die Kosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 20% des Netto-Preises für Recherche, Verarbeitung, Administration, Rechteklärung, Vorkasse etc.
5. Nutzungsrecht.
Der Kunde erwirbt alle möglichen Rechte am fertigen Film.
6. Bearbeitungsrecht.
Filmdeslebens erhält das nötige Bearbeitungsrechte am erstellten, übermittelten und erworbenen Material. Eine Kopie von Rohmaterial, die Renderdaten und Projektdaten der Postproduktion werden bei Filmdeslebens als Backup zum Zwecke der Datensicherung archiviert und mit einem Passwort geschützt. Der Kunde erhält neben seinem fertigen Film ggf. in verschiedenen Versionen Originale von Fotos oder Filmmaterial, sowie Dokumente etc. zurück.
7. Termine.
Filmdeslebens ist bemüht, die vereinbarten Termine genau einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm zustehenden gesetzlichen Rechte, wenn er Filmdeslebens eine Nachfrist von 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Erinnerungs- oder Mahnschreibens an die Filmdeslebens.
8. Abnahme.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen und dem branchenüblichen bzw. explizit ausgewiesenem Standard.
Bestehen wesentliche Abweichungen, werden die Filmdeslebens diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt durch entsprechenden Nachricht, spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.
Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Korrekturschleife enthalten. Die Korrekturen müssen dem beauftragten Konzept entsprechen und sollen keine neuen Ansätze oder Ideen mit sich bringen. Alle weiteren Korrekturen nach dieser einen inkludierten Abnahmeschleife werden gesondert berechnet.
9. Haftung und Gewährleistung.
Filmdeslebens haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Mangels ist jedoch auf ein Jahr begrenzt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Filmdeslebens sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung der Filmdeslebens sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche die Filmdeslebens zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.
10. Zahlung und Zahlungsverzug
Rechnungen der Filmdeslebens sind sofort und ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Besteht keine abweichende Vereinbarung und geht der Zahlungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei den Filmdeslebens ein, so gerät der Kunde in Verzug. Ab Verzugseintritt gelten Verzugszinsen von 12% p.a. als vereinbart.
Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind die Filmdeslebens berechtigt, ihre Leistung zurückbehalten, wenn sie dies dem Kunden schriftlich unter Nachlass einer achttägigen Nachfrist angekündigt haben. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte aufgrund Zahlungsverzugs hiervon unberührt.
Es ist eine Vorauszahlung in der Höhe von 50% der Vertragssumme bei Vertragsabschluss bzw. Beauftragung zu leisten. Die Filmdeslebens sind berechtigt, Teilrechnungen zu legen.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
11. Geheimhaltung.
Alle der Filmdeslebens im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdenden Informationen und Unterlagen, ebenso wie Illustrationen sowie zur Ausführung des Auftrags von den Filmdeslebens hergestelltes oder beschafftes Reproduktionsmaterial (z. B. Druckunterlagen wie Satz, Fotos, Stanzformen, Lithografien, Filme, Fotos, Dokumente, Werkzeuge, elektronische Dateien usw. einschließlich nicht abgelieferte Entwürfe und Sicherungskopien) sind – auch nach Beendigung des Auftrags – streng vertraulich zu behandeln, und zwar auch dann, wenn es nicht zur Ausführung des Auftrags kommt.
12. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand.
Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der Filmdeslebens ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden, der Kaufmann ist, und Filmdeslebens ist der Sitz der Filmdeslebens.